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B 311 Querspange zur B 30 bei Erbach

Vorarbeiten auf Grundstücken

Um den Eingriff in den Naturhaushalt durch den Neubau der B 311, Querspange Erbach möglichst auszugleichen, erstellt das Regierungspräsidium Tübingen unter anderem ein Oberbodenverwertungskonzept. In diesem Zusammenhang führt das Regierungspräsidium bzw. seine Beauftragte zwischen Mitte April und Ende Mai 2019 Untersuchungen des Oberbodens durch.

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich weitläufig zwischen den Ortschaften Bach und Stetten. Von den Arbeiten sind Teile der Gemarkungen Bach, Dellmensingen, Donaurieden, Donaustetten, Erbach, Ersingen, Oberdischingen und Stetten betroffen.
Die Bodenproben werden mit dem Bohrstock von Hand (nicht maschinell) entnommen. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende Schäden sind innerhalb von zwei Wochen beim Regierungspräsidium Tübingen, Dienstsitz Ehingen (Panoramastraße 4, 89584 Ehingen) anzuzeigen. Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Die Eigentümer und Pächter haben die Arbeiten einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen zu dulden (§ 16a Bundesfernstraßengesetz).