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Wer ist vor Ort zuständig und wer erlässt die Regeln?

Infektionsschutz vor Ort

Das im Landratsamt des Alb-Donau-Kreis angesiedelte Gesundheitsamt ist sowohl für den Alb-Donau-Kreis als auch für Ulm zuständig. Der Infektionsschutz gehört zu seinen Aufgaben. So erhebt das Gesunheitsamt etwa die Zahl der Corona-Infizierten und hat ein Bürgertelefon für allgemeine Fragen zu Corona eingerichtet. Das Gesundheitsamt führt keine Tests durch. Infos zu den Testmöglichkeiten finden Sie in unseren Corona.

Die Ulmer Stadtverwaltung und das Landratsamt arbeiten für die Bewältigung der Corona-Pandemie eng zusammen. So stellen etwa die städtischen Bürgerdienste im Rahmen der Amtshilfe die Quarantäne-Bescheide zu und unterstützen die Kolleginnen und Kollegen des Landratsamtes bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Seit 4. November helfen bei der Nachverfolgung auch ein Dutzend Soldaten des Multinationalen Kommando Operative Führung von der Wilhelmsburg.

Regeln im Zusammenwirken von Bund - Land - Kommunen

In den vergangenen Monaten haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten in gemeinsamen Treffen wiederholt mögliche Maßnahmen abgestimmt und gemeinsame Rahmenvorstellungen kommuniziert. So konnte sich die Bevölkerung möglichst früh auf die Änderungen einstellen. Wirksam wurden die Änderungen in Baden-Württemberg und somit auch in Ulm aber erst, nachdem die Landesregierung die Corona-Verordnung entsprechend angepasst hatte. Bis die öffentlich angekündigten Maßnahmen - seien es Lockerungen oder Verschärfungen - in Kraft treten, können also einige Tage vergehen. Erst dann kann die Stadt Ulm Auskunft dazu geben.

Abgesehen von Vorschriften, die in ganz Baden-Württemberg gelten, kann es in verschiedenen Kommunen noch darüber hinaus gehende Maßnahmen geben. Dies war in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis Ende Oktober 2020 der Fall, nachdem die Infektionszahlen erheblich angestiegen waren. Damals hatte das Landratsamt für den Landkreis und das Stadtgebiet die Sperrstunde von 23 Uhr in der Gastronomie angeordnet. Im weiteren Verlauf der Pandemie kann es jederzeit dazu kommen, dass auch die Stadt Ulm über eine sogenannte Allgemeinverfügung bestimmte Themen zur Pandemiebekämpfung regeln muss, die dann nur für das Stadtgebiet gelten.