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Antworten auf häufige Fragen

Am 8. Januar 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar in Kraft.

Zur Übersicht der Regelungen (PDF)
Zur vollständigen Corona-Verordnung
Zu den Vorgaben, wann man in Quarantäne oder Isolation muss
Hinweise zur Maskenpflicht

Der Zutritt zu den städtischen Dienstleistungsgebäuden ist derzeit besonders geregelt: .

Verschiedene Anliegen können Sie auch direkt online erledigen:

Hinweis des Standesamtes: Aktueller Hinweis

Auf der Website des Robert-Koch-Instituts www.rki.de. können Sie das PDF "Bin ich betroffen und was ist zu tun?" herunterladen.

Wenn Sie den Verdacht haben, mit Corona infiziert zu sein, rufen Sie bitte Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärtzin an. Sie können sich auch telefonisch an eine der lokalen Schwerpunktpraxen und Fieberambulanzen wenden, die auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung www.kvbawue.de gelistet sind. Am Wochenende oder außerhalb der Sprechzeiten können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Bitte gehen Sie nicht unangemeldet in die Praxis.

Gehörlose
Der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg bietet auf seiner Website eine Vorlage für E-Mail oder Fax an. Mit dieser Vorlage können Sie sich an Ihren Arzt wenden: www.lv-gl-bw.de/corona-pandemie-hinweise.

Der Gesundheitsamt-Leitfaden legt fest, dass ein Kind zuhause bleiben muss, wenn es fiebert (ab 38,0 °C), einen trockenen Husten hat oder der Geruchs- oder Geschmacksinn gestört ist. Schnupfen allein ist - genau wie gelegentlicher Husten und Halskratzen - kein Grund, das Kind daheim zu behalten.

Sollte das Kind so starke Symptome zeigen, dass es einen Arzt braucht, sollten die Eltern keineswegs mit dem Kind in die Praxis fahren, sondern telefonisch Kontakt aufnehmen. Die Ärztin oder der Arzt werden dann entscheiden, ob ein Test auf das Coronavirus sinnvoll ist. Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder bis zur Mitteilung des Ergebnisses zuhause. Wichtig ist, dass Schule oder Kindergarten von den Eltern informiert werden. Sollte der Test positiv ausfallen, darf das Kind frühestens zehn Tage nach dem Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen und wenn es außerdem 48 Stunden lang symptomfrei war, wieder die Schule oder die Betreuungseinrichtung besuchen.

Zeigt das Kind nur milde Symptome, reicht es abzuwarten, bis die Krankheitsanzeichen verschwunden sind, das Kind für mindestens 24 Stunden fieberfrei und auch sonst wieder fit ist. Für gesunde Geschwisterkinder gilt: Sie dürfen die Kindertageseinrichtung oder Schule uneingeschränkt besuchen, sofern sie keiner Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen.

Über die Kitas und über die Schulsekretariate erhalten Eltern bei Bedarf ein Formular, das die Wiederzulassung ihres Kindes in Kita oder Schule bescheinigt.

Handreichung des Landesgesundheitsamts

Personen, die mit dem Coronavirus sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – müssen sich in Quarantäne begeben, auch wenn der Anruf von der Ortspolizeibehörde oder dem Gesundheitsamt noch nicht erfolgt ist. Dies ist in der" Verordnung zu Quarantäne und Isolationsregeln" geregelt. Diese finden Sie im Wortlaut auf www.baden-wuerttemberg.de.

Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Seit 11. Januar 2021 gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise.

Wo kann ich mich testen lassen?

Häufige Fragen und Antworten finden Sie auf www.baden-wuerttemberg.de

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bürgerdienste.

Umfassende Informationen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf www.infektionsschutz.de bereit.

Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob man in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung, Download und Nutzung sind vollkommen freiwillig:
www.corona-warn-app.de

Privatpersonen und Organisationen

Viele Ulmerinnen und Ulmer wollen sich für ihre Mitmenschen engagieren. Wenn auch Sie helfen möchten, können Sie für ältere und kranke Menschen Nachbarschaftsdienste wie Einkaufen oder mit dem Hund Gassi gehen übernehmen.

Auf einer Plattform des Vereins "engagiert in ulm" können Sie sich als Helfer beziehungsweise Helferin registrieren oder Hilfebedarf anmelden. Sie finden dort auch einen Überblick verschiedener lokaler Initiativen und oder können sich, wenn Sie selbst als Organisation auf der Suche nach Helfer/ -innen sind, eintragen: coronahilfe.ulm.de

Nebenan.de

Der Deutsche Städtetag ist Kooperationspartner der Internet-Plattform nebenan.de. Über dieses Netzwerk können Nachbarinnen und Nachbarn miteinander in Kontakt treten, um sich gegenseitig zu unterstützen und gemeinsame Aktionen zu planen. Auch die Stadt Ulm lässt ihren Bürgerinnen und Bürgern über diese Plattform aktuelle Informationen zukommen.

www.nebenan.de

Unternehmen

Gemeinsam mit der Landesgesellschaft Biopro hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Kooperationsbörse eingerichtet. Dort sollen Angebot und Nachfrage aus der Wirtschaft für die Produktion knapper Güter in der Biotechnologie und Medizintechnik zusammengebracht und Ideen für neue Produkte zur Bekämpfung des Corona-Virus gebündelt werden: www.gesundheitsindustrie-bw.de/Corona-Kooperationsboerse

Internetportal #pflegereserve

Das Internetportal #pflegereserve, das auch vom Städtetag Baden-Württemberg unterstützt wird, bringt Pflegekräfte, die aktuell nicht in ihrem Beruf arbeiten mit Kliniken und Pflegeeinrichtungen zusammen, die einen zusätzlichen Personalbedarf haben . Das Sozialministerium teil mit, dass nun auch die Registrierung auf der Website für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Behörden möglich ist: #pflegereserve

Zusammen gegen Corona
Allgemeine Infos zu Corona, verständlich aufbereitet: www.zusammengegencorona.de

Corey
Mit dem Service "Corey" des Innenministeriums Baden-Württemberg können Sie sich online Ihre Fragen beantworten lassen:

Bürgertelefon des Gesundheitsamts
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat ein Bürgertelefon für allgemeine Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Rufnummer: 0731 185-1050. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anrufenden nicht mit einem Arzt sprechen und auch kein Arzt beim Bürgertelefon anwesend ist.

Landesgesundheitsamt
Auch das Landesgesundheitsamt hat für alle Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet: 0711 904-39555.

Bundesgesundheitsministerium
Ebenso bietet das Bundesgesundheitsminiterium eine Hotline an: 030 346 465 100.

Unabhängige Patientenberatung
Die Unabhängige Patientenberatung ist eine gemeinnützige Einrichtung, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informiert und berät. Telefon: 0800 011 77 22.